Publikationsfonds für Artikel & Beiträge
Sie müssen für Ihren Open-Access-Artikel in einer Zeitschrift oder Ihren Open-Access-Beitrag in einem Sammelband Publikationsgebühren zahlen?
Stellen Sie einen Antrag auf Förderung im Publikationsfonds der Universität Bonn!
Der Publikationsfonds der Universität Bonn hilft Ihnen, die Kosten zu decken, die entstehen, wenn Sie einen Artikel in einer Zeitschrift oder einen Beitrag in einem Sammelband im Open Access veröffentlichen möchten. Verwaltet wird der Fonds von der ULB Bonn.
Wichtiger Hinweis
Die Mittel des Fonds sind begrenzt, eine Finanzierung ist nicht garantiert. Sie können jederzeit nachfragen, ob noch Mittel verfügbar sind. Die Kostenübernahme gilt für Publikationen bei Verlagen ohne gesonderte Vereinbarung mit der Universität Bonn.
Förderfähigkeit
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind Angehörige der Universität Bonn oder des UKB als corresponding author, die ihre Primäraffiliation angeben. Besonders Studierende und Forschende in frühen Karrierestufen sind eingeladen, Anträge zu stellen.
Was wird nicht gefördert?
Keine Förderung für Non-Research-Artikel, Mirror Journals, Nebengebühren (z. B. submission charges, page charges, colour charges), Opt-Out-Artikel, Beiträge in Sammel- oder Konferenzbänden mit anderer Finanzierung und Doppelförderung (Preprints).
Förderkriterien & Hinweise
Vorleistung ULB
Die ULB übernimmt die Bearbeitung Ihrer eingereichten Rechnung und geht zunächst in Vorleistung. Dabei rechnet sie die Kosten über das PSP-Element1 des Publikationsfonds ab.
1 Ein PSP-Element ist ein Code im Rechnungssystem, der angibt, für welchen Teil eines Projekts Kosten abgerechnet werden.
Fördersumme
Die Fördersumme aus dem Publikationsfonds unterscheidet sich nach der Höhe der Publikationsgebühren (z. B. Article Proccesing Charges):
- APCs bis 2.000 €: Die ULB übernimmt die gesamte Summe der Rechnung.
- APCs über 2.000 €: Sie müssen den Betrag, der über 2.000 € hinausgeht, selbst finanzieren.
Abrechnung (über 2.000 €)
Für die Abrechnung des Restbetrags über 2.000 € benötigen wir verpflichtend von Universitätsangehörigen ein PSP-Element und die Kontaktdaten einer Ansprechperson. Von UKB-Angehörigen benötigen wir lediglich eine Rechnungsadresse und die Kontaktdaten einer Ansprechperson.
Reservierungsfrist
Wir reservieren den Betrag für 3 Monate. Falls Sie bis dahin keine Rechnung erhalten haben, melden Sie sich bitte, und wir verlängern die Reservierung um weitere 3 Monate. Bei Verzögerungen oder Ablehnungen informieren Sie uns bitte rechtzeitig, da wir die Mittel sonst freigeben.
Fördernachweis
Publikationen aus dem Publikationsfonds müssen mit dem Hinweis "This work was supported by the Open Access Publication Fund of the University of Bonn." versehen werden. DFG-geförderte Publikationen müssen die DFG-Angabe enthalten. Weitere Infos zu Affiliationen und Förderbedingungen finden Sie in den Richtlinien der Universität Bonn.
Creative-Commons-Lizenz
Zeitschriftenartikel müssen unter einer der beiden Creative-Commons-Lizenzen (CC BY oder CC BY-ND) erscheinen. Lizenzen mit NC-Komponente werden nicht gefördert!
Sammelbandbeiträge müssen unter einer Creative-Commons-Lizenz erscheinen.
Technische Vorgaben
Publikationen sollen einen Digital Object Identifier (DOI) erhalten und mit Ihrer Open Researcher and Contributor ID verknüpft werden.
Zweitveröffentlichung
Aus dem Publikationsfonds geförderte Artikel und Sammelbandbeiträge werden nach der Veröffentlichung zusätzlich auf dem universitären Repositorium bonndoc publiziert.
Geben Sie diese Vorgaben an den Verlag weiter, um nachträgliche Änderungen der Rechnungen zu vermeiden! Die Autor*innen geförderter Artikel sind für die Kommunikation mit dem jeweiligen Verlag verantwortlich.
Die Rechnung muss zwingend folgende Rechnungsadresse enthalten:
Universität Bonn
Universitäts- und Landesbibliothek Bonn
Zeitschriftenmanagement / Open-Access-Team
Regina-Pacis-Weg 3
53113 Bonn
Die Rechnungsadresse darf keine Angabe Ihres Instituts etc. enhalten.
- Gilt nur für Zeitschriftenartikel, nicht für Sammelbandbeiträge:
- Die CC-Lizenz, unter der die Veröffentlichung erscheint, muss auf der Rechnung des Verlags vermerkt sein (Bitte beachten: Wir fördern ausschließlich CC BY oder CC BY-ND). Sollte diese Vorgabe nicht erfüllt sein, behalten wir uns vor, die Rechnung nicht zu begleichen!
- Das Zahlungsziel muss mind. 30 Tage umfassen!
- Wegen verwaltungstechnischer Notwendigkeiten dauert es häufig mind. 30 Tage bis die Universitätskasse eine Rechnung anweist. Bitte setzen Sie den Verlag darüber in Kenntnis und prüfen Sie auf der Rechnung die Zahlungsfrist. Leiten Sie uns die Rechnung bitte erst dann weiter, wenn diese Zahlungsfrist korrekt ist.
- Bei Rechnungen aus dem Inland: Bruttorechnung unter Angabe des Steuersatzes und des Steuerbetrags
- Bei Rechnungen aus dem Ausland (EU-Ausland und Drittländer): Nettorechnung unter Angabe der UID (engl. VAT) der Universität Bonn (UID: DE 122119125) sowie der UID des Verlags.
Wie beantrage ich eine Förderung?
Schritt für Schritt
- JA: Weiter zu Schritt 2!
- NEIN: NICHT FÖRDERFÄHIG!
- JA: Nutzen Sie die Open-Access-Option der Vereinbarung. Kein weiterer Zuschuss aus dem Publikationsfonds möglich!
- NEIN: Gehen Sie weiter zu Schritt 3a oder 3b!
- Gehen Sie direkt zu Schritt 4!
Ist die Zeitschrift im DOAJ oder JCR gelistet?
Ist die Creative-Commons-Lizenz CC BY oder CC BY-ND möglich?
- JA: Gehen Sie zu Schritt 4!
- NEIN: NICHT FÖRDERFÄHIG!
Sie reichen Ihre Publikation direkt bei der Zeitschrift oder dem Verlag ein.
- Stimmt die Rechnungsadresse?
- Stimmt die CC-Lizenz?
- Stimmt das Zahlungsziel von 30 Tagen?
- Steht die UID (VAT ID) der U Bonn auf der Rechnung?
- JA: Der Publikationsfonds übernimmt die gesamte Verlagsrechnung. Prozess beendet!
- NEIN: Der Publikationsfonds übernimmt nur einen Teil der Verlagsrechnung. Den Restbetrag über 2.000 € müssen Sie bzw. Ihr Institut selbst finanzieren (Weitere Währungen: $ 2.150, £ 1.700, CHF 1.900). Gehen Sie weiter zu Schritt 8 oder 9!
Haben Sie die Finanzierung des Restbetrags über 2.000 € geklärt?
Liegt die Genehmigung des/der Kostenstellenverantwortlichen vor? (z. B. Ihres Instituts)
Sind ausreichend Mittel verfügbar?
- JA: Bitte leiten Sie uns ein PSP-Element1 und Kontaktdaten einer Ansprechperson weiter! (bei Antragstellung, siehe Schritt 4).
- NEIN: Genehmigung einholen!
Haben Sie die Finanzierung des Restbetrags über 2.000 € geklärt?
Liegt die Genehmigung des/der Kostenstellenverantwortlichen vor? (z. B. Ihres Instituts)
Sind ausreichend Mittel verfügbar?
- JA: Bitte leiten Sie uns eine Rechnungsadresse und Kontaktdaten einer Ansprechperson weiter! (bei Antragstellung, siehe Schritt 4).
- NEIN: Genehmigung einholen!
- Wenn Sie alle Schritte erfolgreich vollzogen haben, ist der Prozess beendet und Sie erhalten eine Förderung!
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an openaccess@ulb.uni-bonn.de