Universität Bonn

Servicestelle Open Access DE

Publikationsfonds für Artikel & Beiträge

Sie müssen für Ihren Artikel in einem Open-Access-Journal oder Ihren Beitrag in einem Open-Access-Sammelband Publikationsgebühren zahlen? Dann können Sie einen Antrag auf Förderung im Publikationsfonds der Universität Bonn stellen.

Der Publikationsfonds für Artikel und Beiträge in Sammelbänden der Universität Bonn hilft Ihnen, die Kosten zu decken, die entstehen, wenn Sie einen Artikel in einer Open-Access-Zeitschrift oder einen Beitrag in einem Open-Access-Sammelband veröffentlichen. Verwaltet wird der Fonds von der ULB Bonn.

Sie haben Fragen?

Kontakt

Sie erreichen uns per E-Mail unter
openaccess@ulb.uni-bonn.de

Bitte beachten Sie: Die Mittel des Fonds sind begrenzt und es gibt keine Garantie zur Finanzierung! Sie können jederzeit nachfragen, ob noch Mittel im Fonds vorhanden sind. Die Kostenübernahme durch den Publikationsfonds ist für Zeitschriftenartikel bei Verlagen vorgesehen, mit denen die Universität Bonn keine gesonderte Vereinbarung getroffen hat. Bitte informieren Sie sich deshalb auch über die Finanzierungsoptionen, die die Universität Bonn mit Verlagen und Initiativen geschlossen hat.

Wer ist förderberechtigt?

Angehörige der Universität Bonn bzw. des UKB, die corresponding author der Publikation sind. Das ist die Person, die mit dem Verlag kommuniziert. Diese muss als Primäraffiliation in der Veröffentlichung genannt werden. Studierende und Forschende früher Karrierestufen (Doktorand*innen und Postdoktorand*innen) sind besonders aufgefordert, Anträge zu stellen.

Was ist förderberechtigt?

Artikel und Beiträge in Open-Access-Publikationen, welche die im jeweiligen Fach anerkannten Qualitätssicherungsverfahren anwenden, z. B. Peer Review. Sie können als Angehörige*r der Universität Bonn die Kostenübernahme der Publikationsgebühren (Article Processing Charges) beantragen. Das Journal muss verpflichtend im DOAJ oder JCR gelistet sein.

Welche Förderkriterien gibt es?

Die Universität Bonn hat die Kostenübernahme für Artikel  und Beiträge an die folgenden Bedingungen geknüpft:

Das Vorgehen unterscheidet sich nach der Höhe der Publikationsgebühren (APCs):

  • Wenn die Publikationsgebühren (APCs) bis 2.000 €betragen, übernimmt der Publikationsfonds die Gesamtsumme der Rechnung.
  • Wenn die Publikationsgebühren (APCs) über 2.000 € liegen, übernimmt der Publikationsfonds einen Anteil von 2.000 € Gesamtsumme der Rechnung. Den restlichen Betrag müssen Sie bzw. Ihr Institut selbst zahlen. 
    • Bitte beachten Sie, dass Verlagsrechnungen möglicherweise keine Steuer enthalten, die dann zusätzlich anfällt und von Ihnen bezahlt werden muss: Bei einer Teil-Förderung aus dem Publikationsfonds stehen im Finanzsystem also 1.680,67 € (zzgl. 19% Steuer ergibt sich die Fördersumme von 2.000 €)2.

1 Weitere Währungen: USD 2.150, CHF 1.900, GBP 1.700 
2 Weitere Währungen: USD 1.806,72, CHF 1.596,64, GBP 1.428,57 

Wir reservieren den Rechnungsbetrag für Ihre Publikation für 3 Monate. Wenn Sie bis Ablauf der Frist keine Rechnung des Verlags erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns zurück und wir reservieren den vorgemerkten Betrag für weitere 3 Monate.

Bitte geben Sie Bescheid, falls sich der Publikationsprozess über diese Frist hinaus verzögern sollte, da wir die Mittel sonst wieder freigeben.

Bitte informieren Sie uns auch bei Ablehnungen.

  • Publikationen, die aus dem Publikationsfonds finanziert wurden, müssen mit einem Hinweis auf die Förderung publiziert werden:
    "This work was supported by the Open Access Publication Fund of the University of Bonn."
  • Publikationen, die aus einem DFG-Projekt hervorgehen, müssen einen Hinweis auf die DFG-Förderung enthalten.
  • Beachten Sie auch die Richtlinien der Universität Bonn für die standardisierte Angabe der Affiliation in wissenschaftlichen Publikationen

    Es können nur Publikationen gefördert werden, für die keine anderen Mittel vorhanden oder beantragt sind. Wir empfehlen, in Drittmittelanträgen zukünftig Open-Access-Publikationsgebühren einzuplanen, um die Finanzierung sicherzustellen.

Artikel in Zeitschriften:

  • Die geförderte Publikation muss unter einer Creative-Commons-Lizenz (CC BY oder CC BY-ND) erscheinen. Lizenzen mit der Komponente NC werden nicht gefördert. 

Sammelbandbeiträge:

  • Die geförderte Publikation muss unter einer Creative-Commons-Lizenz ( CC BY, CC BY-SA, CC BY-NC-SA, CC BY-ND, CC BY-NC-ND, CC BY-NC) erscheinen.
  • Publikationen sollen nach Möglichkeit einen DOI erhalten und mit Ihrer ORCID verknüpft werden.

Das Zahlungsziel auf der Rechnung des Verlags muss mind. 30 Tage umfassen. Bitte setzen Sie den Verlag darüber in Kenntnis und prüfen Sie auf der Rechnung die Zahlungsfrist. Leiten Sie uns die Rechnung bitte erst dann weiter, wenn diese Frist mindestens 30 Tage beträgt (siehe auch Details zur Rechnung).

Aus dem Publikationsfonds geförderte Artikel und Sammelbandbeiträge werden nach der Veröffentlichung zusätzlich auf dem universitären Repositorium bonndoc publiziert.

Was wird nicht gefördert?

Non-research articles, Publikationen in mirror journals, Publikationsnebenkosten (z. B. submission charges, page charges, colour charges), Mittel für Artikel, die letztendlich nicht im Open Access erscheinen (Opt-Out), Mittel für Verwaltungsgebühren, einzelne Beiträge in Sammelbänden und Konferenzbänden, wenn die Publikation anderweitig finanziert ist (z. B. über Eintrittsgelder, Mitgliedschaftsbeiträge), Doppelförderung der gleichen Publikation in verschiedenen Aggregationsformen (z. B. Preprint und Zeitschriftenartikel).

So können Sie eine Förderung beantragen

01.

Vorgaben prüfen

Stellen Sie sicher, dass Sie die formalen Vorgaben, unsere Förderkriterien, erfüllen. Sie haben vorab Fragen zu den Förderkriterien? Dann melden Sie sich bitte vor Einreichung Ihrer Publikation bei uns.

02.

Antrag stellen

Bitte füllen Sie das Antragsformular für Artikel oder das Antragsformular für Beiträge aus. 

03.

Kosten klären (unter 2.000 €)

Bei Publikationsgebühren unter 2.000 € übernimmt der Publikationsfonds die Gesamtsumme der Rechnung. Die Förderkriterien müssen erfüllt sein.

04.

Kosten klären (über 2.000 €)

Wenn die Publikationsgebühren (APCs) über 2.000 € liegen, übernimmt der Publikationsfonds einen Anteil von 2.000 € Gesamtsumme der Rechnung. Den restlichen Betrag müssen Sie bzw. Ihr Institut selbst zahlen (siehe Fördersumme).

Bitte klären Sie in diesem Fall mit Ihrem Institut, aus welchen Mitteln der Restbetrag finanziert wird.

05.

Reichen Sie Ihre Publikation ein

Den Artikel oder Beitrag reichen Sie als Autor*in selbst beim Verlag ein. Wir prüfen rein nach formalen Kriterien (Ist eine Creative-Common-Lizenz gewählt? Ist die Zeitschrift seriös? usw.). Die fachliche Prüfung findet durch die Qualitätssicherungsverfahren der einzelnen Publikationen statt.

06.

Schicken Sie uns die Rechnung

Wenn Sie die Rechnung erhalten haben, schicken Sie uns diese bitte per E-Mail als PDF zu. Gerne können Sie auch selbst nochmals die Details zur Rechnung prüfen.

WICHTIG!!! Wir können die Rechnung für Ihren Artikel und Ihren Beitrag nur bearbeiten, wenn diese richtig ausgestellt ist. Beachten Sie bitte unbedingt die Details zur Rechnung und die Reservierungsfrist von 3 Monaten!

Details zur Rechnung

Universität Bonn
Universitäts- und Landesbibliothek Bonn
Zeitschriftenmanagement / Open-Access-Team
Regina-Pacis-Weg 3
53113 Bonn

  • Geben Sie diese Informationen an den Verlag weiter, um nachträgliche Änderungen der Rechnungen zu vermeiden!
  • Gilt nur für Zeitschriftenartikel, nicht für Sammelbandbeiträge:
    Die CC-Lizenz, unter der die Veröffentlichung erscheint, muss auf der Rechnung des Verlags vermerkt sein  (Bitte beachten: Wir fördern ausschließlich CC BY oder CC BY-ND). Sollte diese Vorgabe nicht erfüllt sein, behalten wir uns vor, die Rechnung nicht zu begleichen!
  • Rechnungssteller (= Verlag)
  • Publikationsorgan
  • Datum der Rechnungsstellung
  • Rechnungsnummer
  • Zahlungsziel (mind. 30 Tage!)
  • Bei Rechnungen aus dem Inland: Bruttorechnung unter Angabe des Steuersatzes und des Steuerbetrags
  • Bei Rechnungen aus dem Ausland (EU-Ausland und Drittländer):
  • Nettorechnung unter Angabe der UID (engl. VAT) der Universität Bonn (UID: DE 122119125) sowie der UID des Verlags.
  • Wegen verwaltungstechnischer Notwendigkeiten dauert es häufig mind. 30 Tage (oft auch länger) bis die Universitätskasse eine Rechnung anweist. Bitte setzen Sie den Verlag darüber in Kenntnis und prüfen Sie auf der Rechnung die Zahlungsfrist. Leiten Sie uns die Rechnung bitte erst dann weiter, wenn diese Frist mindestens 30 Tage beträgt.
  • Die Autor*innen geförderter Artikel sind für die Kommunikation mit dem jeweiligen Verlag verantwortlich. Bitte geben Sie die Servicestelle Open Access niemals als Ansprechpartner oder bill payer an. Das gilt ebenso für unsere E-Mail-Adresse und die Namen unserer Mitarbeiter*innen. Wenn es einmal nötig sein sollte, setzen wir uns mit Ihrer Zustimmung mit dem Verlag in Verbindung. Diese Kommunikation geht dann immer von uns aus.
  • Sind die Förderkriterien erfüllt und noch Mittel im Fonds vorhanden, überweist die Universitätskasse den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Rechnung direkt an den Verlag.
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